| 
 | 
 | 

Preisgegenüberstellung

(weitergeleitet von Preissenkung)

Kurzerklärung

ist grundsätzlich zulässig. Werbung mit Preissenkungen, in denen der zuvor geforderte Preis des Händlers seinem neuen Preis gegenübergestellt wird, sind zulässig, wenn der alte Preis längere Zeit ernsthaft gefordert worden ist und zwischenzeitlich keine Preissenkungen vorgenommen wurden. Ausführliche Erklärung

Fachautoren für dieses Stichwort
Buch zum Thema
Die chinesische Fusionskontrolle ist von hoher praktischer Bedeutung für alle Fusionen, die Auswirkungen auf den chinesischen Markt haben können. Das ... mehr
Ausführliche Erklärung

ist grundsätzlich zulässig. Werbung mit Preissenkungen, in denen der zuvor geforderte Preis des Händlers seinem neuen Preis gegenübergestellt wird, sind zulässig, wenn der alte Preis längere Zeit ernsthaft gefordert worden ist und zwischenzeitlich keine Preissenkungen vorgenommen wurden. Andernfalls liegt irreführende Werbung vor, § 5 IV UWG. Der alte (gesenkte) Preis muss der eigene Preis des Werbenden gewesen sein, Bezugspreise mehrdeutiger Herkunft machen die Werbung ebenso irreführend wie die Gegenüberstellung mit lange zurückliegenden Preissenkungen („Mondpreisen”). Bezugnahme auf „Listenpreise” und „Katalogpreise” ist regelmäßig mehrdeutig und irreführend, haben Preislisten bestanden, kann die Gegenüberstellung für eine Übergangszeit zulässig sein. Bezugnahme auf unverbindliche Preisempfehlungen der Hersteller von Markenware ist zulässig, wenn es sich um zulässige unverbindliche Preisempfehlungen handelt und der empfohlene Preis im Zeitpunkt der Gegenüberstellung als Verbraucherpreis auch tatsächlich in Betracht kommt. Die Bezugnahme auf die unverbindliche Preisempfehlung muss eindeutig sein, Abkürzungen können irreführen. Einführungs- und Eröffnungspreise sind zulässig, wenn sie zeitlich auf die Eröffnungsphase begrenzt für einzelne Waren angeboten werden und unter den nach Ablauf der Eröffnungs- oder Einführungsphase geforderten liegen. Wiedereröffnung ist keine Eröffnung und rechtfertigt daher keine Eröffnungspreise. Irreführende Werbung ist ferner das Vortäuschen der Direktabgabe vom Hersteller/Großhändler, da der Verbraucher bei Direktabgabe günstigere Preise als üblich erwartet.

Version:
Sachgebiete
Preisgegenüberstellung
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Grundlagen 1. Entwicklung Sponsoring zählt in der Zwischenzeit zu den etablierten Instrumenten im Kommunikationsmix der Unternehmen. Erste Sponsoringengagements finden sich bereits in den 1960er-Jahren als Form der Schleichwerbung bei Sportveranstaltungen sowie in den 1970er-Jahren als Form der Sportwerbung. Erst seit den ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Manfred Bruhn
I. Begriff und Einordnung Wissenschaft von dem Entwurf, der Entwicklung und der Anwendung computergestützter Informations- und Kommunikationssysteme (IuK-Systeme) und -techniken in Unternehmungen und Verwaltungen zur Unterstützung ihrer Geschäftsprozesse. Die Wirtschaftsinformatik nimmt eine Schnittstellenfunktion zwischen der oft technisch ausgerichteten Informatik und der ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Richard Lackes
Seinen Ursprung besitzt der Controllingbegriff in der Praxis. Er wurde von Deyhle in Analogie zum Begriff des Marketings gebildet und hat einen engen Bezug zu den Aufgaben von Controllern. Die wissenschaftliche Diskussion des Begriffs Controlling begann in breiterem Umfang in den ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Weber
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Wirtschaftsspionage in Unternehmen in Deutschland
Welche konkreten Spionage- und Datenklau-Handlungen fanden in Ihrem Unternehmen statt?
Statistik: Wirtschaftsspionage in Unternehmen in Deutschland Statista: hochwertige Statistiken, Umfragen und Studien aus über 10.000 Quellen
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Preisgegenüberstellung"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Unvollständige Verträge und unterschiedliche Interessenlagen bieten den Stakeholdern prinzipiell Gelegenheiten wie auch Motive zu opportunistischem Verhalten. Regelungen zur Corporate Governance haben grundsätzlich die Aufgabe, durch ... mehr
von  Prof. Dr. Axel v. Werder
Gegenstand der Wirtschaftswissenschaften ist die Erforschung von Gesetzmäßigkeiten in der Wirtschaft. Unter Wirtschaft wird der rationale Umgang mit knappen Gütern (Gut) verstanden.
von  Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Horst Albach
Anzeige