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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bevor ein Immobilieninvestor eine endgültige Kauf- oder Bauentscheidung treffen kann, wird er sich zunächst über die am Markt tätigen Finanzierungsinstitute und deren Produkte informieren und die grundsätzliche Finanzierbarkeit seines Projektes abklären.
Nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist der Finanzierungsberater verpflichtet, dieses Beratungsgespräch zu dokumentieren, detaillierte Produktempfehlungen vorzulegen und dazu vorvertragliche Informationspflichten zu erfüllen. Die Produktempfehlungen entsprechen konkreten Darlehensangeboten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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