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Promotion

(weitergeleitet von Dissertation)

Kurzerklärung
1. Begriff: Verleihung der Doktorwürde (Doktor (Dr.)) durch den Fachbereich einer Hochschule aufgrund der von den einzelnen Fachbereichen erlassenen Promotionsordnungen. 2. Voraussetzungen: a) Allgemein: In den meisten Fällen durch Examen (Diplom, Master oder Staatsexamen) abgeschlossenes oder ausnahmsweise nicht abgeschlossenes sechs- bis achtsemestriges Hochschulstudium. b) Einreichung einer selbstständig verfassten wissenschaftlichen Arbeit (Inaugural-Dissertation). c) Ablegung einer mündlichen Prüfung (Rigorosum) unter Vorsitz des Dekans des betreffenden Fachbereichs. Mind. drei ... Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

1. Begriff: Verleihung der Doktorwürde (Doktor (Dr.)) durch den Fachbereich einer Hochschule aufgrund der von den einzelnen Fachbereichen erlassenen Promotionsordnungen.

2. Voraussetzungen: a) Allgemein: In den meisten Fällen durch Examen (Diplom, Master oder Staatsexamen) abgeschlossenes oder ausnahmsweise nicht abgeschlossenes sechs- bis achtsemestriges Hochschulstudium.

b) Einreichung einer selbstständig verfassten wissenschaftlichen Arbeit (Inaugural-Dissertation).

c) Ablegung einer mündlichen Prüfung (Rigorosum) unter Vorsitz des Dekans des betreffenden Fachbereichs. Mind. drei Prüfungsfächer, und zwar ein Hauptfach (Gegenstand der Dissertation) und zwei Nebenfächer.

3. Speziell: a) Dr. oec. oder Dr. rer. oec. (Doktor der Wirtschaftswissenschaften) bzw. Dr. rer. pol. oder Dr. scient. pol. oder Dr. oec. publ. (Doktor der Staatswissenschaften): Studium an dem wirtschafts-, staats- oder sozialwissenschaftlichen Fachbereich einer Universität, Technischen Hochschule (Universität) oder sonst. Hochschule, Abschluss mit Diplom- bwz Masterprüfung.

b) Dr. iur. (iuris): Nach Studium an dem rechts- und staatswissenschaftlichen Fachbereich einer Universität, Ablegung des sog. Staatsexamens (Referendarprüfung), von dessen Ergebnis u.U. die Zulassung zur Promotion abhängig ist.

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Stichwortbeziehungen
Sachgebiete
Promotion
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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