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proportionales Wahlrecht

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Hierbei ist die Anzahl der Parlamentssitze einer Partei proportional zum Anteil ihrer Stimmen an der insgesamt abgegebenen Stimmenzahl. Die Verteilung der Stimmen auf die Wahlkreise spielt keine Rolle.

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    Mindmap "proportionales Wahlrecht"

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