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Prozess

Kurzerklärung
I. Allgemein: Unter Prozess versteht man die Gesamtheit aufeinander einwirkender Vorgänge innerhalb eines Systems. So werden mittels Prozessen Materialien, Energien oder auch Informationen zu neuen Formen transformiert, gespeichert oder aber allererst transportiert. II. Recht: Gerichtliches Verfahren zur Gewährleistung staatlichen Rechtsschutzes; v.a. das Verfahren zwischen zwei oder mehreren Parteien mit entgegenstehenden Interessen. Arten: Zivilprozess; Strafprozess; verwaltungs-, sozial-, arbeits- und finanzgerichtliches Verfahren. III. Produktions- und ... Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

I. Allgemein:

Unter Prozess versteht man die Gesamtheit aufeinander einwirkender Vorgänge innerhalb eines Systems. So werden mittels Prozessen Materialien, Energien oder auch Informationen zu neuen Formen transformiert, gespeichert oder aber allererst transportiert.

II. Recht:

Gerichtliches Verfahren zur Gewährleistung staatlichen Rechtsschutzes; v.a. das Verfahren zwischen zwei oder mehreren Parteien mit entgegenstehenden Interessen.

Arten: Zivilprozess; Strafprozess; verwaltungs-, sozial-, arbeits- und finanzgerichtliches Verfahren.

III. Produktions- und Kostentheorie:

Produktionsprozess.

IV. Wirtschaftsprüfung:

Es wird bewusst (insbesondere in den Prüfungsstandards des IDW, z.B. in PS 261) zwischen Unternehmensebene (Abschlussebene) und Prozessebene (Aussageebene) unterschieden. Die Risikobetrachtung erfolgt nämlich auf zwei Stufen, und zwar auf der obersten Führungsebene und auf der Abteilungsebene, d.h. auf einer Stufe, die der Geschäftsleitung untergeordnet ist. Diese wird deshalb auch als Prozess-Ebene bezeichnet. Prinzip: Da die einzelnen Abteilungen einen individuellen Beitrag zur Erreichung der Unternehmensziele leisten sollen, müssen sie ihre eigenen Teil-Ziele (Prozess-Ziele) verfolgen. Diese Ziele können durch spezifische Risiken (Risiken auf Prozess-Ebene genannt) beeinträchtigt oder sogar vereitelt werden. Unternehmerische Kontrollen dienen also konsequenterweise dazu, den Einfluss dieser Risiken, die ihre Wurzeln in den allg. Geschäftsrisiken haben, wenn auch nicht völlig auszuschließen, so doch sinnvoll zu begrenzen.

Wird die Unternehmensebene vernachlässigt, fehlt den Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers die erforderliche Präzision, weil er nicht erkennt, dass sein Katalog von Risiken auf Prozess-Ebene unvollständig ist. Was nützt es z.B. dem Abschlussprüfer, wenn er Schwachstellen in der Kreditkontrolle entdeckt, aber ein Währungsrisiko übersieht, weil er es auf dieser Ebene gar nicht vermutet.

Eine bes. Problematik besteht darin, wenn Risiken auf Prozess-Ebene mit Kontroll-Risiken verwechselt werden. So hat z.B. das auf der Unternehmensebene angesiedelte „Kreditrisiko“ auf der Prozess-Ebene „Verkauf“ die Ausprägung „Risiko von Verlusten an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“. Dieses spezifische Kreditrisiko wird von der konjunktur- und branchenabhängigen Zahlungsfähigkeit der Kunden bestimmt. Das Kontroll-Risiko auf Prozess-Ebene besteht darin, dass das Kriterium der Kreditfähigkeit bei Auswahl und Überwachung der Kunden nicht sorgfältig genug beachtet wird.

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