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Public Private Partnership

Definition

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Kurzerklärung:

Unter Public Private Partnerships (PPP) werden Formen der Zusammenarbeit zwischen Einheiten von öffentlichen Körperschaften, Privatunternehmen und/oder Nonprofit-Organisationen verstanden, die über einen längeren Zeitraum und aufgrund einer unvollständigen Leistungsspezifikation eher prozessorientiert ausgestaltet sind. Es werden die beiden Grundtypen - Organisations- und Vertrags-PPP unterschieden. Bei ersteren wird die Kooperation im Rahmen einer gemeinsamen Organisation institutionalisiert, bei zweiteren bildet ein Vertrag die Basis der Kooperation. PPPs finden sich heute in den unterschiedlichsten Aufgabenfeldern.

Ausführliche Erklärung:

1. Allgemein: Spezifische Form der Steuerung und Aufgabenerfüllung von Verwaltungen; Element der aktuellen Reform des öffentlichen Sektors in der Bundesrepublik Deutschland. Der ursprüngliche Public-Private-Partnership-Gedanke, wie er in den 1940er-Jahren in der Stadt Pittsburgh (USA) entwickelt wurde, besteht darin, dass sich private und öffentliche Partner auf formellem oder informellem Wege zusammenschließen, um gemeinsam die Entwicklung und Erneuerung städtischer Problemzonen zu betreiben. Das Motiv dieser Art von Partnerschaft liegt darin, dass Niedergang oder Aufstieg einer Region sowohl für die öffentliche Hand als auch für die lokale Geschäftswelt ein Problem darstellen. Projekte, bei denen öffentliche Hand und Private bei der Lösung von Problemen kooperiert haben, sind im Laufe der Zeit auf zahlreichen Handlungsfeldern entstanden. Im Verlauf dieser Entwicklung hat der Begriff Public Private Partnership an Schärfe verloren. Z.T. wird jede Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus dem privaten oder dem öffentlichen Sektor als Public Private Partnership bezeichnet, aber auch das sog. Contracting-out bestimmter Leistungsbereiche der öffentlichen Hand an private Auftragnehmer (hierbei handelt es sich jedoch eigentlich um Auftragsvergabe an hochspezialisierte Dienstleister).

2. Merkmale:
(1) Zusammenarbeit zwischen mind. einem öffentlichen und einem privaten Partner, wobei die Austauschbeziehung zwischen den Partnern im Vorhinein nicht vollständig geregelt ist.
(2) Die Zusammenarbeit bezieht sich auf ein abgegrenztes Aufgabenfeld.
(3) Die Partner bringen in die Public Private Partnership eigene Ressourcen ein, die je nach Formalisierungsgrad der Public Private Partnership unterschiedlich verbindlich und mit unterschiedlicher Dauer auch für die Aufgabe der Public Private Partnership gebündelt werden.
(4) Die Partner haben i.d.R. unterschiedliche Ziele, die aber komplementär sein müssen.
(5) Die partnerspezifischen Ziele lassen sich durch eine gemeinsame Ressourceneinbringung der Partner besser erreichen als ohne eine entsprechende Kooperation.
(6) Die Zusammenarbeit vollzieht sich auf einer informalen oder einer durch (relationale) Verträge geregelten formalen Grundlage.
(7) Der von der Public Private Partnership erwirtschaftete Nutzen/Ertrag muss für den einzelnen Partner so hoch sein, dass für ihn ein Anreiz besteht, weiter in der Partnerschaft zu bleiben.

3. Arten: Zwei grundlegende Kategorien von Public Private Partnership können unterschieden werden: a) Bei der Organisations-Public Private Partnership geht es um eine von einem öffentlichen und privaten Partner gegründete Kapitalgesellschaft (gemischtwirtschaftliches Unternehmen). Die Kooperation bezieht sich auf das Ressourcenmanagement und entsprechende strategische Ausrichtung der gemeinsamen Organisation.
b) Bei der projektbezogenen Vertrags-Public Private Partnership resultiert der Kooperationsbedarf daraus, dass bei Vertragsabschluss die von den Partnern zu erbringenden Leistungen und Kosten sowie die zu tragenden Risiken nicht klar definiert werden können (relationale Verträge). Im Vertragsverlauf ergibt sich ein kontinuierlicher Abstimmungs- und Koordinationsbedarf. Merkmal der Vertrags-Public Private Partnership ist von daher das Vertragsmanagement (Kontraktmanagement).

4. Entwicklung: In Zukunft wird die Grenze zwischen öffentlichem und privatem Sektor weiter verschwimmen, es wird zu einer Zunahme von Public Private Partnership kommen und die Interdependenzen zwischen den Sektoren werden zunehmen. Damit verbunden ist, dass die klassische institutionell definierte Dichotomie zwischen öffentlichen und privaten Akteuren sich nicht nur verschiebt, sondern auch durchlässig wird und sich qualitativ verändert. In diesem Zusammenhang stehen Public Private Partnerships für die Entstehung einer neuen hybriden Ökonomik.

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Sachgebiete
Public Private Partnership
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
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