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Weitere akademische Arbeiten zur Definition "rechtliches Interesse"
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Kernthesen: Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist die Aktiengesellschaft weit mehr als eine „Wertschöpfungsveranstaltung“. Da eine präjudizierende Gewichtung einzelner Interessen unzulässig ist, müssen die Aktionärsinteressen zugunsten anderer Interessen relativiert werden. Durch die Institute Unternehmensinteresse ... mehr

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rechtliches Interesse

Definition

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unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff: Ein rechtliches Interesse ist gegeben, wenn der Rechtskreis einer Person im weitesten Sinn berührt wird. Akteneinsicht durch Unbeteiligte setzt u.U. Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses voraus (vgl. z.B. § 299 ZPO).

Anders: berechtigtes Interesse.

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Sachgebiete
rechtliches Interesse
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person) und damit eine Handelsgesellschaft, ohne Rücksicht auf den Zweck der Gesellschaft, mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage, d.h. die Haftung der Gesellschaft beschränkt sich auf ein bestimmtes Grundkapital, das ... mehr
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