Registerrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die sich auf die öffentlichen Register (z.B. Handelsregister, Genossenschaftsregister, Güterrechtsregister, Partnerschaftsregister, Vereinsregister) beziehenden Rechtsvorschriften, geregelt in den §§ 374 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17.12.2008, BGBl. I 2586), oder für das Zentrale Vorsorgeregister oder das Zentrale Testamentsregister in § 78 BNotO.
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