Direkt zum Inhalt

Registrierkassenstreifen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Additionsstreifen der Registrierkassen (Aufbewahrungspflicht). Registrierkassenstreifen sind als Buchungsbelege zehn Jahre aufzubewahren. Aufbewahrung der Registrierkassenstreifen ist nicht erforderlich, wenn der Zweck der Aufbewahrung in anderer Weise gesichert und die Gewähr der Vollständigkeit der von Registrierkassenstreifen übertragenen Aufzeichnungen nach den tatsächlichen Verhältnissen gegeben ist.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Registrierkassenstreifen"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Registrierkassenstreifen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/registrierkassenstreifen-43406 node43406 Registrierkassenstreifen node30530 Aufbewahrungspflicht node43406->node30530 node32782 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ... node30530->node32782 node31266 Buchführung node31266->node30530 node37708 Jahresbilanz node37708->node30530 node31096 Abwicklung node31096->node30530
    Mindmap Registrierkassenstreifen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/registrierkassenstreifen-43406 node43406 Registrierkassenstreifen node30530 Aufbewahrungspflicht node43406->node30530

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete