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Rentenversicherung

Kurzerklärung
I. Gesetzliche Rentenversicherung: 1. Begriff: Zweig der dt. Sozialversicherung, durch den Versicherte v.a. im Alter versorgt werden und das Lebenserwartungs-Risiko abgesichert wird. Zentrale Aufgaben sind der Ersatz ausgefallener Arbeitseinkommen bei Eintritt ins Rentenalter oder im Falle einer Erwerbsminderung (Lebensstandardsicherung) sowie die Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten vor Eintritt ins Rentenalter (Rehabilitation). 2. Merkmale: Die GRV finanziert sich aus Beiträgen der Versicherten (Arbeitnehmeranteil, Arbeitgeberanteil), ... Ausführliche Erklärung
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I. Gesetzliche Rentenversicherung:

1. Begriff: Zweig der dt. Sozialversicherung, durch den Versicherte v.a. im Alter versorgt werden und das Lebenserwartungs-Risiko abgesichert wird. Zentrale Aufgaben sind der Ersatz ausgefallener Arbeitseinkommen bei Eintritt ins Rentenalter oder im Falle einer Erwerbsminderung (Lebensstandardsicherung) sowie die Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten vor Eintritt ins Rentenalter (Rehabilitation).

2. Merkmale: Die GRV finanziert sich aus Beiträgen der Versicherten (Arbeitnehmeranteil, Arbeitgeberanteil), Bundeszuschüssen sowie Beiträgen der Träger von Lohnersatzleistungen (z.B. Kranken-, Unterhalts- oder Arbeitslosengeld I), die für die Empfänger von Lohnersatzleistungen die Rentenversicherungsbeiträge ganz oder zur Hälfte übernehmen.

Vgl. Gesetzliche Rentenversicherung (GRV).

II. Private Rentenversicherung:

Lebensversicherung, private Altersvorsorge.

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Literaturhinweise/Links
Literaturhinweise
Bücher
  • Wagner, F.:  Rentenversicherung
    Wiesbaden, 2011  in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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