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Reparationen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Leistungen, die die Siegermacht nach einer bewaffneten Auseinandersetzung von dem Besiegten im Wesentlichen zum Schadensausgleich fordern. Der Begriff Reparationen wird erstmals im Versailler Vertrag von 1919 gebraucht.

    2. Der Begriff umfasst verschiedene Kategorien von Begründungen für die Forderung derartiger Leistungen:
    (1) Kontributionen zur Entschädigung für Kriegs- und Kriegsfolgekosten;
    (2) Restitutionen durch Rückerstattung beschlagnahmter und gestohlener Objekte;
    (3) Indemnitäten als Entschädigung für Schäden, die nicht exakt zugerechnet werden können;
    (4) Tribute zur Bereicherung des Siegers und zur Verminderung des Wirtschaftspotenzials des Besiegten.

    3. Wirkungen: Grundsätzlich können Reparationen als Sach- oder Geldleistungen erfolgen. In beiden Fällen ergeben sich mit der Überlassung von Vermögenswerten ohne Gegenleistung Ungleichgewichte in den betroffenen Volkswirtschaften und potenziell soziale Konflikte. Werden die Reparationen als Geldleistungen erbracht, kommt zum Aufbringungsproblem das Transferproblem (Beschaffung von Devisen, Auswirkung auf Wechselkurse) hinzu.

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