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Revisionssicherheit

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der vom Gesetz nicht vorgesehene Begiff bezeichnet allgemein einen Zustand innerhalb von Unternehmen, dessen Systeme und operative Prozesse im Lichte gesetzlicher und sonstiger Vorschriften (etwa unternehmensinterner Richtlinien) als ordnungsgemäß bzw. angemessen angesehen werden kann. Revision- zielt dabei auf die Interne Revision des Unternehmens ab, deren Aufgabe es ist, diesen Zustand im Unternehmen zu überwachen. Wenn sie demgemäß nichts zu beanstanden hat, dann ist das Ganze in der Unternehmensumgangssprache revisionssicher. In modernen englischsprachlichen Zeiten mit Aufkommen der Compliance in deutschen Unternehmen könnte es sein, dass der Begriff künftig von compliant verdrängt werden wird. Revisionssicherheit wird zuweilen fokussiert auf die ordnungsgemäße bzw. gesetzeskonforme, insbesondere fristgerechte Archivierung von Geschäftsvorfällen und -unterlagen - im Einklang mit einschlägigen Vorschriften (z.B. §§ 239, 257 HGB; §§ 146 f. AO).

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