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COMECON

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Council für Mutual Economic Assistance, Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). 1. Merkmale: 1948 gegründete, 1991 aufgelöste Wirtschaftsgemeinschaft osteuropäischer Staaten mit Sitz in Moskau. Nach der Ablehnung der Teilnahme der UdSSR und ihrer Satelliten am Marshall-Plan galt er als Gegenstück zur OECD.

    2. Ziele: Vernetzung der Volkswirtschaften des Ostblocks, bes. zur Rationalisierung und Optimierung der industriellen Produktion. Vorgesehen war eine interregionale Arbeitsteilung, die durch eine gemeinsame Planung der Investitionspolitik seiner Mitglieder erreicht werden sollte. Angestrebt wurde auch ein Austausch wirtschaftlicher und technischer Erfahrungen und Zusammenarbeit für spezielle Bereiche (z.B. Computertechnologie).

    3. Organisation: Der Rat fungierte als Oberstes Ständiges Organ unter wechselndem Vorsitz. Als nicht-ständiges Organ fungierten Gipfelkonferenzen. Neben dem Ständigen Sekretariat in Moskau gab es Ständige Kommissionen für zahlreiche Sachgebiete (Außenhandel, Energie, Finanz- und Währungsfragen). Instrumente der wirtschaftlichen Zusammenarbeit waren koordinierte Fünf-Jahres-Pläne der Mitglieder und ein Verrechnungssystem auf Basis des Transferrubels zur effektiveren Ausgestaltung des multilateralen Zahlungsverkehrs innerhalb des COMECON.

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