| 
 | 
 | 

Richter

Kurzerklärung

Person, die, in bestimmten Formen als Berufsrichter oder ehrenamtlicher Richter in ihr Amt berufen, unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, die rechtsprechende Gewalt ausübt. Ausführliche Erklärung

Fachautoren für dieses Stichwort
Buch zum Thema
Social Networking Services (SNS) sind eine neue Form von Anwendungssystemen aus dem Bereich der rechnergestützten Gruppenarbeit. Aufgrund des großen Erfolges ... mehr
Ausführliche Erklärung

Person, die, in bestimmten Formen als Berufsrichter oder ehrenamtlicher Richter in ihr Amt berufen, unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, die rechtsprechende Gewalt ausübt.

Rechtsgrundlage: Art. 97, 98 GG; Deutsches Richtergesetz i.d.F. vom 19.4.1972 (BGBl. I 713) m.spät.Änd. und die Landesrichtergesetze.

I. Berufsrichter:

1. Voraussetzungen für die Ernennung:
(1) Befähigung zum Richteramt;
(2) Deutscher;
(3) Gewähr für jederzeitiges Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Grundsätzlich werden die Richter (ähnlich wie Beamte) auf Lebenszeit ernannt, nachdem sie vorher als Richter auf Probe regelmäßig drei Jahre in richterlichem Dienst tätig gewesen sind.

2. Sachliche Unabhängigkeit: Der Richter ist bei der richterlichen Tätigkeit frei von Weisungen Vorgesetzter (die ein Beamter befolgen müsste) und nur an das - von ihm auszulegende - Gesetz gebunden.

3. Persönliche Unabhängigkeit: Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können vor Erreichen der Altersgrenze gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus bestimmten gesetzlich vorgesehenen Gründen entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder in den Ruhestand versetzt werden (Art. 97 II GG).

Richter unterstehen einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht ihre richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt wird. Dies bedeutet, dass dem Dienstherrn jeder Anschein einer Einflussnahme verboten ist. Sieht der Richter sich durch Maßnahmen der Dienstaufsicht in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt, kann er das Richterdienstgericht anrufen.

II. Ehrenamtliche Richter:

ehrenamtliche Richter.

Version:
Sachgebiete
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Begriffsbestimmungen 1. Direktwerbung Umfasst alle Werbemaßnahmen, die den Empfänger gezielt ansprechen, indem sie ihm die Werbebotschaft in Form eines selbstständigen Werbemittels (z.B. Direct Mailing) direkt und nicht mithilfe eines anderen Mediums übermitteln. 2. Direct Marketing Umfasst alle marktgerichteten Aktivitäten, die sich einstufiger (direkter) ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Dr. Heinz Dallmer
I. Begriff In der deutschsprachigen Marketingwissenschaft erlebt das Thema Marketingcontrolling nach intensiven Forschungstätigkeiten zu Beginn der achtziger Jahre einen neuen Höhepunkt. Beim Marketingcontrolling handelt es sich um ein klassisches Schnittstellenthema zweier betriebswirtschaftlicher Teilgebiete. Marketing und Controlling stehen in einem ambivalenten Verhältnis zueinander. ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Sven Reinecke
Rating ist eine Methode zur Einstufung von Sachverhalten, Gegenständen oder Personen. Meist wird unter Rating das Ergebnis des Beurteilungsverfahrens verstanden. Dies ist eine entsprechend der zugrunde liegenden Ratingskala als Symbol, Zeichen oder Zeichenfolge ausgedrückte „Zensur“. I. Begriffsabgrenzung Ranking stellt ebenso wie Rating ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Dr. Oliver Everling
Suche
 
Meine zuletzt besuchten Definitionen
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Richter"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Unvollständige Verträge und unterschiedliche Interessenlagen bieten den Stakeholdern prinzipiell Gelegenheiten wie auch Motive zu opportunistischem Verhalten. Regelungen zur Corporate Governance haben grundsätzlich die Aufgabe, durch ... mehr
von  Prof. Dr. Axel v. Werder
Gegenstand der Wirtschaftswissenschaften ist die Erforschung von Gesetzmäßigkeiten in der Wirtschaft. Unter Wirtschaft wird der rationale Umgang mit knappen Gütern (Gut) verstanden.
von  Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Horst Albach
Anzeige