Wie dargestellt, liegt die wichtigste Besonderheit der Riester-Verträge in der staatlichen Förderung. Beim Riester-Bausparen werden zunächst die Sparbeiträge um die Grundzulage und ggf. die Kinderzulagen aufgestockt. Nach Zuteilung kann der Bausparer die Zulagen für die Tilgung seines Darlehens beantragen.