Sanierungsfusion
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verschmelzung (Fusion) aus wirtschaftlichem Grund (Sanierung). Keine Ausnahme von der Fusionskontrolle, kann aber eine Ministererlaubnis nach § 42 GWB rechtfertigen, mit der sich der Bundesminister für Wirtschaft und Energie über eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts hinwegsetzt. Die Sanierung des Zielunternehmens müsste dann auf keinem anderen Weg als über die angemeldete Fusion möglich und im überragenden Interesse der Allgemeinheit sein. Ferner müsste die mit dem Zusammenschluss verbundene, vom Bundeskartellamt festgestellte Wettbewerbsbeschränkung von den gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses (hier: Erhalt des Zielunternehmens) aufgewogen werden.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Economies of Scope Integration Kartell Konsumentensouveränität Kontrahierungszwang Kooperation Macht Markt Marktstruktur Monopol Oligopol Regulierung Sozialdarwinismus Spezialisierung Unternehmenskonzentration Wettbewerb Wettbewerbsfunktionen natürliches Monopol relevanter Markt vollkommene Konkurrenz
eingehend
Sanierungsfusion
ausgehend