Schiedsgerichtsordnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verfahrensvorschriften, die bestimmen, wie ein Schiedsgericht zu besetzen ist, nach welchen Grundsätzen entschieden wird und wer die Kosten des Verfahrens (Schiedsgerichtsverfahren) zu tragen hat. Eine der bekanntesten und gebräuchlichsten Schiedsgerichtsordnungen für internationale wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten findet sich bei der internationalen Industrie- und Handelskammer (International Chamber of Commerce (ICC)) in Paris.
Vgl. auch Schiedsklausel, UN-Schiedsabkommen.
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Interne Verweise
EU-GVV EU-Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung Einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) Haager Einheitliches Kaufgesetz Handelsklauseln Schiedsgerichtsklausel Schiedsgerichtsordnung Schiedsklausel UN-Kaufrecht UN-Schiedsabkommen United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) Verordnung der EU über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Wiener Kaufrechtsübereinkommen internationale Produkthaftung internationale Schiedsklauseln Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
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