schriftliches Verfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verfahren im Zivilprozess. Das schriftliche Verfahren ist nur ausnahmsweise zulässig:
(1) Mit Zustimmung der Parteien kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung binnen drei Monaten eine Entscheidung treffen;
(2) von Amts wegen bei Entscheidungen des Gerichts, die nicht Urteile sind und gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 128 ZPO).
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