Schwerstbeschädigtenzulage
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leistung nach dem BVG für Beschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolge von 100, die durch die anerkannten Schädigungsfolgen gesundheitlich außergewöhnlich betroffen sind (§ 31 Abs. 4 BVG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anwartschaft Arbeitsentgelt Arbeitslose Arbeitsplatz Aussteuerung Bruttoarbeitsentgelt Entgelt Erwerbsminderung Invalidität Jugendhilfe Krankenversicherung Krankheit Sozialdaten Sozialleistungen Sozialversicherung Unfallversicherung Versicherungspflicht Versicherungsprinzip berufliche Fortbildung Äquivalenzprinzip
eingehend
Schwerstbeschädigtenzulage
ausgehend
eingehend
Schwerstbeschädigtenzulage
ausgehend