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selbstverwaltete sozialistische Marktwirtschaft

Definition: Was ist "selbstverwaltete sozialistische Marktwirtschaft"?

Wirtschaftsordnung mit dominierendem Gesellschaftseigentum an den Produktionsmitteln (Gruppeneigentum der Beschäftigten in den einzelnen Betrieben) sowie dezentraler Planung und Lenkung der Produktions- und Verteilungsprozesse durch die privaten Haushalte und Unternehmen über Wettbewerbsmärkte bei freier Preisbildung (Marktwirtschaft). Die selbstverwaltete sozialistische Marktwirtschaft war im ehemaligen Jugoslawien realisiert.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: Wirtschaftsordnung mit dominierendem Gesellschaftseigentum an den Produktionsmitteln (Gruppeneigentum der Beschäftigten in den einzelnen Betrieben) sowie dezentraler Planung und Lenkung der Produktions- und Verteilungsprozesse durch die privaten Haushalte und Unternehmen über Wettbewerbsmärkte bei freier Preisbildung (Marktwirtschaft). Die selbstverwaltete sozialistische Marktwirtschaft war im ehemaligen Jugoslawien realisiert.

    2. Organisation/Koordination: a) Das Gesellschaftseigentum ist juristisch negativ definiert: Weder der Staat noch Private (mit Ausnahmen in Landwirtschaft und Kleingewerbe) dürfen Produktionsmitteleigentum erwerben. Diese Definition bewirkt, dass das Gesellschafts- praktisch Gruppeneigentum der Beschäftigten der einzelnen Betriebe ist, über dessen Nutzung die Mitarbeiter im Rahmen der Arbeiterselbstverwaltung entscheiden.

    Unternehmerisches Formalziel ist die Einkommensmaximierung (Einkommensprinzip); über die Reinvestition des am Markt erzielten Unternehmensüberschusses bzw. seine Ausschüttung an die Mitarbeiter entscheiden die Selbstverwaltungsorgane in den Unternehmen.

    Seine Nutzungsrechte und das Recht auf Beteiligung am Unternehmensüberschuss verliert der einzelne Beschäftigte beim Austritt aus dem Unternehmen.

    b) Die wirtschaftspolitischen Ziele, Entwicklungsstrategien und Instrumente werden in sehr allg. gehaltenen und zwischen allen Beteiligten kooperativ ermittelten Gesellschafts- und Entwicklungsplänen fixiert und sollen durch ein System freiwilliger Absprachen zwischen den staatlichen Instanzen, Interessengruppen und Unternehmen durchgesetzt werden.

    3. Funktionsprobleme (bewirkt durch Gesellschaftseigentum, Einkommensprinzip und Arbeiterselbstverwaltung): a) Die Beschäftigten stimmen nur zurückhaltend Neueinstellungen zu, da jedes zusätzliche Gruppenmitglied das Pro-Kopf-Einkommen schmälert, ohne dass sicher ist, ob der zusätzliche Arbeitseinsatz dies ausgleicht. Folgen sind
    (1) eine tendenziell hohe Arbeitslosigkeit und
    (2) eine relativ kapitalintensive Produktion.

    b) Der Reinvestition des Unternehmensüberschusses wird die Ausschüttung als in der Gegenwart verfügbares Einkommen vorgezogen; Folgen sind
    (1) vergleichsweise hohe Kreditfinanzierung der betrieblichen Investitionen und
    (2) durch die damit verbundene Kreditschöpfung (gleich Geldschöpfung) der Geschäftsbanken hohe Inflationsanfälligkeit.

    c) Da das individuelle Einkommen vom jeweiligen Unternehmenserfolg abhängt, sind auch bei gleicher Qualifikation der Beschäftigten große zwischenbetriebliche Einkommensunterschiede zu beobachten. Die bestehende Tendenz, dass das persönliche Einkommen der Mitarbeiter erfolgreicher Unternehmen oft Maßstab der Selbstverwaltungsorgane in den weniger erfolgreichen Unternehmen für deren Ausschüttungsentscheidungen ist, verstärkt die oben erwähnten Probleme.

    d) Das Gesellschaftseigentum verhindert das Entstehen eines Kapitalmarkts und fördert hierdurch die Fehlallokation des Produktivvermögens.

    e) Die Dezentralisierung bzw. „Deetatisierung” durch gesellschaftliche Absprachen ist verbunden mit einer Regionalisierung der Wirtschaftspolitik: Sie fördert den Lokalegoismus der Beteiligten und verhindert hierdurch die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse innerhalb des Gesamtstaates.

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