Senat
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Bezeichnung für die Regierungen der Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen; Senatoren: Mitglieder dieser Regierungen; Regierender Bürgermeister: Chef dieser Regierungen.
2. Bezeichnung für kollegiale Spruchgremien höherer Gerichte, z.B. die Senate des Bundesgerichtshofs.
3. In manchen Staaten ist der Senat die zweite Kammer des Parlaments (USA: Kongress besteht aus Senat und Repräsentantenhaus).
4. Im Hochschulrecht oberstes Beschlussorgan der Universität.
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