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Sicherheitenverwertung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ein Darlehensgeber ist berechtigt, die Sicherheiten zu verwerten, wenn Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht erfüllt werden, das Darlehen rechtmäßig gekündigt wurde und die Forderungen aus dem Darlehen nicht befriedigt werden.

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    Mindmap "Sicherheitenverwertung"

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    Mindmap Sicherheitenverwertung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sicherheitenverwertung-53273 node53273 Sicherheitenverwertung node53340 Verwertungsrecht der Bank node53340->node53273 node45686 Sicherungszweckerklärung node53340->node45686
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