| 
 | 
 | 

Sicherungsverwahrung

Kurzerklärung
Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 66, 66a StGB, die neben der Freiheitsstrafe verhängt werden kann bei bestimmten gefährlichen Tätern. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ordnet das Gericht neben der Strafe an, wenn jemand wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mind. zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden ist und vorher schon zweimal jeweils zu mind. einem Jahr Freiheitstrafe verurteilt worden ist, davon mind. zwei Jahre verbüßt hat und die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit ... Ausführliche Erklärung
Buch zum Thema
Mehr als die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland erleidet Verluste, weil ihre Auftraggeber oder Kunden nicht zahlen; Tendenz zunehmend. Dies ... mehr
Ausführliche Erklärung

Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 66, 66a StGB, die neben der Freiheitsstrafe verhängt werden kann bei bestimmten gefährlichen Tätern.

Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ordnet das Gericht neben der Strafe an, wenn jemand wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mind. zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden ist und vorher schon zweimal jeweils zu mind. einem Jahr Freiheitstrafe verurteilt worden ist, davon mind. zwei Jahre verbüßt hat und die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. § 66 I StGB). Sicherungsverwahrung ist auch zulässig, wenn mind. drei Straftaten vorliegen, die mit einer Freiheitsstrafe von mind. einem Jahr bestraft werden müssten, von denen aber nur eine zu einer Verurteilung zu Freiheitstrafe von mind. drei Jahren geführt hat (vgl. § 66 II StGB). Bei bestimmten Sexualdelikten kann gegen den Täter neben der Strafe auch Sicherungsverwahrung ohne Vorverurteilung angeordnet werden (§ 66 III StGB). In diesen Fällen kann die Sicherungsverwahrung auch vorbehalten werden, wenn die Gefährlichkeit nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden kann (§ 66a StGB). Die Sicherungsverwahrung kann bei bestimmten Verbrechen und schweren Vergehen auch nachträglich angeordnet werden, wenn vor Ende des Strafvollzugs Tatsachen erkennbar werden, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen; Näheres zu den Voraussetzungen in § 66b StGB. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung kann auch bei Tätern, die nach Jugendstrafrecht bestraft worden sind, unter den Voraussetzungen des § 7 JGG, die denen des § 66b StGB nachgebildet sind, angeordnet werden.

Version:
Sachgebiete
Sicherungsverwahrung
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Begriff In der deutschsprachigen Marketingwissenschaft erlebt das Thema Marketingcontrolling nach intensiven Forschungstätigkeiten zu Beginn der achtziger Jahre einen neuen Höhepunkt. Beim Marketingcontrolling handelt es sich um ein klassisches Schnittstellenthema zweier betriebswirtschaftlicher Teilgebiete. Marketing und Controlling stehen in einem ambivalenten Verhältnis zueinander. ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Sven Reinecke
Rating ist eine Methode zur Einstufung von Sachverhalten, Gegenständen oder Personen. Meist wird unter Rating das Ergebnis des Beurteilungsverfahrens verstanden. Dies ist eine entsprechend der zugrunde liegenden Ratingskala als Symbol, Zeichen oder Zeichenfolge ausgedrückte „Zensur“. I. Begriffsabgrenzung Ranking stellt ebenso wie Rating ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Dr. Oliver Everling
I. Begriff Der aus dem Amerikanischen entlehnte Begriff „Public Relations (PR)” wird in Deutschland im Wesentlichen mit dem Begriff „Öffentlichkeitsarbeit” assoziiert, wenn auch die Zielrichtung der bezeichneten Gegenstände unterschiedlich ist. Während der Begriff „Öffentlichkeitsarbeit” die reine Tätigkeit benennt, legt der Begriff ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Perry Reisewitz
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Sicherungsverwahrung"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Unter der risikoorientierten Bepreisung wird die Festlegung eines Preises für eine unternehmerische Leistung verstanden, bei der neben den Kosten der Leistung und einem i.d.R. prozentualen Aufschlag als Abgeltung des Unternehmerwagnisses auch mögliche Risiken mit einbezogen werden.
von  Dr. Markus Siepermann
Controlling ist ein Teilbereich des unternehmerischen Führungssystems, dessen Hauptaufgabe die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Unternehmensbereiche ist. Im Controlling laufen die Daten des Rechnungswesen und anderer Quellen zusammen.
von  Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Weber
Anzeige