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SIM-Karte

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    SIM-Karte, Subscriber Identification Mo­dule-Karte, „Mitgliedsausweis“ für das Kommuni­zieren in einem Mobilfunknetz. Die SIM-Karte trägt die 15-stellige IMSI-Kennung (In­ternational Mobile Subscriber Identity), über die der Teilnehmer in jedem Mobil­funk­netz eindeutig identifizierbar ist. Erst die SIM-Karte ermöglicht dem Netzanbieter die Ab­rechnung der Verbindungsentgelte eines Kun­den unabhängig vom eingesetzten mobi­len Endgerät. Die SIM-Karte ist zum Schutz vor Missbrauch mit einer jederzeit veränderbaren vierstelligen PIN (Personal Identification Number) aus­ge­stattet, sodass bei Verlust der SIM-Karte Unbefugte damit nicht kommunizieren können.

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    Mindmap "SIM-Karte"

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