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Software

Kurzerklärung
1. Begriff: (1) I.e.S.: zusammenfassende Bezeichnung für die Programme, die auf einem Computer ausgeführt werden können. Ohne Software ist die Hardware nicht betriebsfähig. Unterschieden wird zwischen Anwendungsprogrammen und Systemprogrammen. (2) I.w.S.: auch organisatorische Richtlinien, Verfahrensregeln und bes. die zugehörige Dokumentation. 2. Dienstleistungskomponente im Angebot eines Herstellers. Sie ergänzt die Hardware zu einer Problemlösung. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

1. Begriff:
(1) I.e.S.: zusammenfassende Bezeichnung für die Programme, die auf einem Computer ausgeführt werden können. Ohne Software ist die Hardware nicht betriebsfähig. Unterschieden wird zwischen Anwendungsprogrammen und Systemprogrammen.

(2) I.w.S.: auch organisatorische Richtlinien, Verfahrensregeln und bes. die zugehörige Dokumentation.

2. Dienstleistungskomponente im Angebot eines Herstellers. Sie ergänzt die Hardware zu einer Problemlösung.

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Sachgebiete
Software
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
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