| 
 | 
 | 
Bookmark
 | 

sonstige betriebliche Aufwendungen

Kurzerklärung

Position der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gemäß § 275 HGB, deren Inhalt sich auch danach richtet, ob nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren gegliedert wird. Ausführliche Erklärung

Buch zum Thema
Die Entwicklung von Bilanzierungsmöglichkeiten und das Aufzeigen von Wahlrechten, durch die Unternehmen ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen können, stellen ... mehr
Ausführliche Erklärung

Position der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gemäß § 275 HGB, deren Inhalt sich auch danach richtet, ob nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren gegliedert wird.

1. Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens: Sonstige betriebliche Aufwendungen sind alle Aufwendungen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (d.h. Aufwendungen aus Tätigkeiten zur Erfüllung des Unternehmenszwecks, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit und nicht nur selten auftreten, vgl. außerordentliche Aufwendungen), die nicht unter die Positionen Materialaufwand (Materialkosten), Personalaufwand (Löhne und Gehälter, Sozialkosten), Abschreibungen auszuweisen sind oder zu den Aufwendungen des Finanzergebnisses (Positionen 12 und 13 gemäß § 275 II) und zu den Steuern (Positionen 18, 19) gehören. Aus der Abgrenzung zwischen gewöhnlicher und außerordentlicher Geschäftstätigkeit ergibt sich, dass zu sonstigen betrieblichen Aufwendungen neben betrieblich ordentlichen auch betrieblich periodenfremde Aufwendungen sowie betriebsfremde Aufwendungen gehören können, sofern sie noch innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit liegen (Kosten, neutrale Aufwendungen).

Beispiele: Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens, Prüfungsaufwendungen, Spenden, Ausgangsfrachten, Werbeaufwendungen, Lagerkosten.

2. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens: Zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gehören die Aufwendungen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die nicht unter den Aufwendungen der Funktionsbereiche Herstellung, Vertrieb, allg. Verwaltung oder Finanzierung erfasst werden und die nicht aktiviert wurden. Die Höhe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (ebenso die der genannten Funktionsbereiche) hängt wesentlich davon ab, ob die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (§ 275 III Nr. 2) zu Teil- oder Vollkosten (§ 255 II HGB) angesetzt werden.

Vgl. auch sonstige betriebliche Erträge.

3. Wird die Position im Anhang nicht näher erläutert, behindert sie als Sammelposition heterogenen Inhalts die Bilanzanalyse.

Version:
Sachgebiete
sonstige betriebliche Aufwendungen
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Begriff Im Gegensatz zur wissenschaftlichen Analyse spezieller Bereiche der Wirtschaftspolitik (z.B. Geld-, Finanz-, Einkommens-, Verteilungs-, Konjunktur-, Wachstums-, Beschäftigungspolitik etc.) befasst sich die Allgemeine Wirtschaftspolitik mit der grundsätzlichen Systematik wirtschaftspolitischer Handlungen weitgehend ohne den konkreten Bezug auf bestimmte ökonomische Ziele oder ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Bernd-Thomas Ramb
I. Begriffsbestimmungen 1. Direktwerbung Umfasst alle Werbemaßnahmen, die den Empfänger gezielt ansprechen, indem sie ihm die Werbebotschaft in Form eines selbstständigen Werbemittels (z.B. Direct Mailing) direkt und nicht mithilfe eines anderen Mediums übermitteln. 2. Direct Marketing Umfasst alle marktgerichteten Aktivitäten, die sich einstufiger (direkter) ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Dr. Heinz Dallmer
I. Begriff In der deutschsprachigen Marketingwissenschaft erlebt das Thema Marketingcontrolling nach intensiven Forschungstätigkeiten zu Beginn der achtziger Jahre einen neuen Höhepunkt. Beim Marketingcontrolling handelt es sich um ein klassisches Schnittstellenthema zweier betriebswirtschaftlicher Teilgebiete. Marketing und Controlling stehen in einem ambivalenten Verhältnis zueinander. ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Sven Reinecke
Suche
 
Schwerpunktbeiträge des Tages
Die Frage, was unter internationalem Management zu verstehen sei und unter welchen Bedingungen dieses in der Unternehmenspraxis vorzufinden ist, wird in der Literatur bis heute nicht übereinstimmend beantwortet. So bleibt z.B. umstritten, ob bei einem gelegentlich in geografisch nahe Auslandsmärkte ... mehr
von  Prof. Dr. Johann Engelhard
Controlling ist ein Teilbereich des unternehmerischen Führungssystems, dessen Hauptaufgabe die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Unternehmensbereiche ist. Im Controlling laufen die Daten des Rechnungswesen und anderer Quellen zusammen.
von  Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Weber
Anzeige