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sonstige Verbindlichkeiten

Kurzerklärung
Bilanzposten auf der Passivseite gemäß § 266 HGB. Sammelposten für alle Verbindlichkeiten, die nicht unter die Position C. 1 bis C. 7 der Bilanzgliederung fallen, u.a. Steuerschulden (gesonderter Vermerk bei nicht kleinen Kapitalgesellschaften (Größenklassen)), noch nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter, einbehaltene Sozialbeiträge (gesonderter Vermerk bei nicht kleinen Kapitalgesellschaften), fällige Provisionen, außerdem der Teil der Aufwendungen des Geschäftsjahres, der erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben verpflichtet (antizipative Posten; Abgrenzung). Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Prof. Dr. Peter Oser
Partner, Leiter Grundsatzabteilung Wirtschaftsprüfung, Professional Practice Director
Prof. Dr. Norbert Pfitzer
Mitglied des Vorstands
Ausführliche Erklärung

Bilanzposten auf der Passivseite gemäß § 266 HGB. Sammelposten für alle Verbindlichkeiten, die nicht unter die Position C. 1 bis C. 7 der Bilanzgliederung fallen, u.a. Steuerschulden (gesonderter Vermerk bei nicht kleinen Kapitalgesellschaften (Größenklassen)), noch nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter, einbehaltene Sozialbeiträge (gesonderter Vermerk bei nicht kleinen Kapitalgesellschaften), fällige Provisionen, außerdem der Teil der Aufwendungen des Geschäftsjahres, der erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben verpflichtet (antizipative Posten; Abgrenzung).

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Sachgebiete
sonstige Verbindlichkeiten
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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