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Sorgerecht

Kurzerklärung
Begriff des Familienrechts. Vgl. auch Personensorge, Vermögensverwaltung. Führt der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Lebenspartnerschaft, hat sein Lebenspartner im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens (§ 9 LPartG). Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

Begriff des Familienrechts.

Vgl. auch Personensorge, Vermögensverwaltung. Führt der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Lebenspartnerschaft, hat sein Lebenspartner im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens (§ 9 LPartG).

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Sachgebiete
Sorgerecht
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
Das dt. Familienrecht als Teil des Privatrechts ist vornehmlich im Vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 1297-1921 geregelt, ergänzende Regeln finden sich in einer Reihe von Nebengesetzen.Durch das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft - Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) - ... mehr
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