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Sozialmiete

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Sozialmieten sind insbesondere von den jeweiligen Herstellungskosten, den regional unterschiedlichen Fördermodalitäten und den Pauschalen für Instandsetzungs- und Verwaltungskosten abhängig. Die von der Marktbewertung deshalb relativ unabhängige Mietpreisbestimmung hat auch zur Folge, dass sich Mietunterschiede innerhalb des Sozialwohnungsbestandes ergeben können, denen keine entsprechenden Wohnwertunterschiede gegenüber stehen.

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