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Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Neben dem Bundeszentralregister und dem Erziehungsregister bes. bei dem Bundesamt für Justiz geführtes zentrales Register über die bei den Staatsanwaltschaften geführten Ermittlungsverfahren einschließlich steuerstrafrechtlicher Verfahren. Zweck ist die effektivere Gestaltung von Strafverfahren, insbesondere die Erleichterung der Ermittlung überörtlich handelnder Täter und Mehrfachtäter, das frühzeitige Erkennen von Tat- und Täterverbindungen und die Verfahrenskonzentration. Näheres über die im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister gespeicherten Daten und deren Übermittlung und Verwendung in den §§ 492 ff. StPO und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters vom 23.9.2005 (BGBl. I S. 2885) m.spät.Änd.

     

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