Teil der öffentlichen Ausgaben, die vom Staat ausgehen, wobei unter „Staat” verstanden wird:
(1) Bund und Länder,
(2) Bund, Länder sowie Gemeinden und Gemeindeverbände, d.h. sämtliche Gebietskörperschaften, oder
(3) Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie die Träger der Sozialversicherung. Im letzteren Fall sind Staatsausgaben und öffentliche Ausgaben identisch.
Gegensatz: Staatseinnahmen.