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Staatshilfe

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Finanzielle Unterstützung die der Staat bspw. Unternehmen gewährt, die in eine wirtschaftlich schlechte Lage geraten sind. Staatshilfe kann als Kreditbürgschaft gestattet werden. Der Erhalt dieser staatlichen Zuschüsse wird umgangssprachlich als Rettung bezeichnet. Ein Beispiel für einen möglichen Empfänger von Staatshilfe ist der Automobilhersteller Opel.

     

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