1. Allgemeine Geografie: vom Menschen für bestimmte Nutzungen ausgewählter Platz bzw. Raumstelle, an denen unterschiedliche wirtschaftliche, soziale und/oder politische Gruppen im Raum agieren.
2. Wirtschaftsgeografie: a) Äußerer Standort: geografischer Ort, an dem ein Wirtschaftsbetrieb aktiv ist, d.h. Güter erstellt oder verwertet.
Vgl. auch Standortfaktoren, Standortplanung, Standortpolitik, Standortwahl.
b) Innerbetrieblicher Standort: räumliche Lage der einzelnen Teile einer Unternehmung, eines Betriebs bzw. einer Abteilung zueinander und ihre möglichst optimale Zuordnung.
Vgl. auch Layoutplanung.