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stationäre Pflege

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Heimpflege. 1. Begriff: Aufenthalt in einer Einrichtung (Pflegeheim), in der Pflegebedürftige unter ständiger Aufsicht untergebracht, verpflegt und durch Fachpersonal betreut werden.

    2. Merkmale: Eine stationäre Pflege kommt infrage, wenn eine angemessene Versorgung und Betreuung der pflegebedürftigen Person durch eine ambulante Pflege nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Zwischen den zur stationären Pflege zugelassenen Pflegeeinrichtungen und den  Pflegekassen bzw. privaten Krankenversicherern bestehen Versorgungsverträge, die eine teilweise, je nach Pflegestufe (bis zum 31.12.2016) bzw. Pflegegrad (ab dem 1.1.2017) variierende Kostenübernahme (Pflegesachleistung) und die durch die Pflegeeinrichtungen zu erbringenden Pflegeleistungen regeln.

     

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