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Status

Kurzerklärung
I. Begriff: rechnungsmäßige Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden mit dem Zweck, betriebwirtschaftlich bedeutsame Fragen zu prüfen und zu beantworten. Mit einem Überschuldungsstatus z.B. wird geprüft, ob das Vermögen eines Unternehmens nicht mehr die Schulden deckt, also Überschuldung vorliegt; ein Liquiditätsstatus prüft die Liquiditätssituation eines Unternehmens, ein Vergleichsstatus die Vergleichfähigkeit. Ausgangspunkt der Aufstellung eines Status sind i.d.R. die Daten der Buchführung. Eine Anlehnung an deren Ergebnisse ist jedoch nicht erforderlich. II. Arten: nach den ... Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

I. Begriff:

rechnungsmäßige Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden mit dem Zweck, betriebwirtschaftlich bedeutsame Fragen zu prüfen und zu beantworten. Mit einem Überschuldungsstatus z.B. wird geprüft, ob das Vermögen eines Unternehmens nicht mehr die Schulden deckt, also Überschuldung vorliegt; ein Liquiditätsstatus prüft die Liquiditätssituation eines Unternehmens, ein Vergleichsstatus die Vergleichfähigkeit. Ausgangspunkt der Aufstellung eines Status sind i.d.R. die Daten der Buchführung. Eine Anlehnung an deren Ergebnisse ist jedoch nicht erforderlich.

II. Arten:

nach den Anlässen zu seiner Aufstellung zu unterscheiden, z.B. Status für Sanierung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Erbschaftsauseinandersetzung, Gesellschafterauseinandersetzung (Auseinandersetzung), Gewährung von Krediten, finanzielle Überwachung (Finanzierung).

III. Aufstellung:

beginnt i.d.R. mit einer kontenweisen Zusammenstellung der Vermögensgegenstände und Schulden auf der Grundlage der aktuellen Buchführung; diese werden in einem zweiten Schritt dem jeweiligen Zweck des Status entsprechend gliederungsmäßig zusammengefasst und bewertet.

IV. Kreditstatus:

1. Allgemeines: Der Kreditstatus soll über Höhe, Zusammensetzung und Liquidierbarkeit des Vermögens, über Höhe und Zusammensetzung der Schulden, über bestehende Sicherheiten und frei verfügbare Teile des Vermögens und somit über die Möglichkeiten zur Schuldendeckung informieren.

2. Gliederung: Beherrschendes Gliederungsprinzip ist das der Fristigkeit und Fälligkeit des Eigenkapitals sowie der Schulden (Kapitalherkunft) und der Vermögensgegenstände (Kapitalverwendung).

3. Bewertung: Der Kreditstatus wird aus dem Jahresabschluss abgeleitet, wobei stille Reserven, soweit erkennbar, aufgelistet und Vermögens- und Schuldpositionen i.d.R. unter der Prämisse des Going-Concern-Prinzips nach Stichtagswerten bewertet werden.

4. Gewinn- und Verlustrechnung: Die in den Kreditstatus gewöhnlich einbezogene Erfolgsrechnung soll Auskunft geben, ob das Unternehmen fähig ist, in ausreichendem Maße Überschüsse zu erzielen, die nach Abzug der Steuern für die Verzinsung und Tilgung bzw. Rückzahlung von Krediten u.a. Schulden zur Verfügung stehen. Dementsprechend wird bei der Aufstellung einer in den Kreditstatus einbezogenen Gewinn- und Verlustrechnung das Prinzip einer adäquaten Gliederung (z.B. nach Ergebnisbereichen in ordentliches, Finanz- und außerordentliches Ergebnis) befolgt.

V. Finanzstatus:

weicht vom Kreditstatus insofern ab, als nur bestimmte, mit dem Finanzgebaren des Unternehmens zusammenhängende Aktiv- und Passivposten erfasst werden. Es kommt bei dem Finanzstatus im Wesentlichen auf die Ermittlung des Liquiditätsüberschusses (oder der -unterdeckung) durch Gegenüberstellung der vorhandenen Geldmittel zu den kurzfristig fälligen Verpflichtungen an.

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