Direkt zum Inhalt

Steuereinholung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    rechtlich zulässige Form der Steuerabwehr: erhöhte Leistung des Steuerbetroffenen, um einen Ausgleich (Einholung) der Belastung aus Steuerzahlungen zu erzielen (A. Lampe). Während Steuern im Sektor Haushalte i.d.R. Konsumeinschränkungen bewirken, kann eine Steuer im Bereich der Unternehmungen auch gewisse „Anspornwirkungen” auslösen, bes. bei Unternehmen, die kurzfristig ihre Steuerbelastung nicht auf die Abnehmer ihrer Erzeugnisse abwälzen können; sie versuchen deshalb, den durch Steuern eingetretenen Verlust auf dem Weg einer anderweitigen Kostensenkung auszugleichen.

    Anders: Steuerausweichung.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Steuereinholung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Steuereinholung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuereinholung-43681 node43681 Steuereinholung node42264 Steuerausweichung node43681->node42264 node41943 Steuerabwehr node43681->node41943 node43132 Steuerumgehung node42264->node43132 node50393 Verbrauchsbesteuerung node42264->node50393 node42264->node41943 node46524 Steuerhinterziehung node41943->node46524 node44107 Steuerüberwälzung node41943->node44107 node43535 Steueroasen node43535->node41943 node45457 Steuerprogression node45457->node41943
    Mindmap Steuereinholung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuereinholung-43681 node43681 Steuereinholung node42264 Steuerausweichung node43681->node42264 node41943 Steuerabwehr node43681->node41943

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete