Bemessungsgrundlage bei den Realsteuern. Der Steuermessbetrag ergibt sich durch Anwendung der Steuermesszahl auf die Besteuerungsgrundlage (bei der Gewerbesteuer: Gewerbeertrag; bei der Grundsteuer: Einheitswert). Der Steuermessbetrag wird durch Steuermessbescheid festgesetzt.