Steuertheorie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.w.S.: Sammelbezeichnung für die Steuerrechtfertigungslehre, die Lehre vom Steuersystem (Steuersystemtheorie), die Lehre von den Steuerwirkungen, die Lehre von den Steuergrundsätzen (Besteuerungsprinzipien) und die Lehre von den Grenzen der Besteuerung.
2. I.e.S.: Synonyme Bezeichnung für die Steuerrechtfertigungslehre.
Vgl. auch Finanztheorie.
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