Stichprobeninventur
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
handels- und steuerrechtlich zulässiges Inventurvereinfachungsverfahren (§ 241 I HGB), bei dem der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert mithilfe anerkannter mathematisch-statistischer, wahrscheinlichkeitstheoretisch abgesicherter Verfahren aufgrund von Stichproben ermittelt wird (Teilerhebung). Es entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Inventur, wenn die Teilerhebung unter Einhaltung des Grundsatzes der Vollständigkeit (der Stichprobe und der zu inventarisierenden Grundgesamtheit) nachprüfbare und einer Vollinventur gleichwertige Ergebnisse liefert. Dies ist nur bei ordnungsmäßiger Lagerbuchführung möglich. Die Stichprobeninventur bietet wegen der kürzeren Erhebungs- und Auswertungszeiten bes. Kostenvorteile.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung Bilanz Bilanzierung von Software Disagio Eigenkapital Ertrag Firmenwert Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Imparitätsprinzip Inventur Kapital Niederstwertprinzip Rückstellung Vermögensgegenstand Working Capital außerordentliche Aufwendungen gezeichnetes Kapital sonstige betriebliche Aufwendungen stille Gesellschaft
eingehend
Stichprobeninventur
ausgehend
eingehend
Stichprobeninventur
ausgehend