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Stiftung Warentest

Kurzerklärung
auf Beschluss des Bundestages 1964 gegründetes unabhängiges Warentestinstitut; Sitz in Berlin. Ca. 15 Prozent des jährlichen Haushalts sind Bundesmittel; Rest wird aus Publikationen der Stiftung finanziert. Nach § 2 der Satzung ist der ausschließliche und unmittelbare Stiftungszweck die Unterrichtung der Öffentlichkeit über objektiv feststellbare Merkmale des Nutz- und Gebrauchswertes von Waren und Leistungen, die überregional in grundsätzlich gleichbleibender Beschaffenheit und in einer zu ihrer Identifizierung ausreichenden Weise angeboten werden. Wichtige Veröffentlichungen: „test“, ... Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

auf Beschluss des Bundestages 1964 gegründetes unabhängiges Warentestinstitut; Sitz in Berlin.

Ca. 15 Prozent des jährlichen Haushalts sind Bundesmittel; Rest wird aus Publikationen der Stiftung finanziert.

Nach § 2 der Satzung ist der ausschließliche und unmittelbare Stiftungszweck die Unterrichtung der Öffentlichkeit über objektiv feststellbare Merkmale des Nutz- und Gebrauchswertes von Waren und Leistungen, die überregional in grundsätzlich gleichbleibender Beschaffenheit und in einer zu ihrer Identifizierung ausreichenden Weise angeboten werden.

Wichtige Veröffentlichungen: „test“, „Finanztest“.

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Sachgebiete
Stiftung Warentest
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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