| 
 | 
 | 

Strafrecht

Kurzerklärung

Nach der klassischen Zweiteilung des dt. Rechts in Öffentliches und in Privates Recht ist Strafrecht nach allen gängigen Theorien typischerweise Öffentliches Recht. Insbesondere die sog. Subordinationstheorie weist dem Strafrecht die typische Über-/ Unterordnung zu, bei der sich der (straffällig gewordene) Bürger als Untergeordneter dem ihn verfolgenden und ggf. bestrafenden Staat gegenüber sieht. Ausführliche Erklärung

Buch zum Thema
Dieses Buch ist ein Beratungshandbuch für Anwälte und Steuerberater in der steuerstrafrechtlichen Praxis. Prozess- und Verfahrenstaktik stehen dabei stets im ... mehr
Ausführliche Erklärung

I. Allgemeines:

1. Begriff: Inbegriff der Rechtsnormen, in denen die Voraussetzungen für die Straftat und ihre Rechtsfolgen festgelegt sind; umfasst i.w.S. auch das Strafverfahrensrecht, das der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs dient.

2. Rechtsgrundlagen: Strafgesetzbuch (StGB) i.d.F. vom 13.11.1998 (BGBl. I 3322); daneben gelten die sehr umfangreichen strafrechtlichen Nebengesetze.

II. Bundesrecht und Landesrecht:

Das Strafrecht gehört zur konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 74 Nr. 1 GG). Landesgesetze sind nur insoweit zulässig, als der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht. Die Materien, die die Länder regeln dürfen, ergeben sich im Wesentlichen aus dem Einführungsgesetz zum StGB.

III. Gliederung:

1. Allgemeiner Teil: Enthält allg. Regeln, die für alle Straftaten gelten (z.B. Regeln über die Einteilung der Straftaten, über Versuch, Teilnahme, Rechtfertigungs-, Schuldausschließungs-, Strafausschließungsgründe, Verjährung).

2. Besonderer Teil: Dieser Teil umfasst die einzelnen Straftatbestände mit der jeweiligen Strafandrohung (z.B. Beleidigung, Begünstigung, Bestechung, Betrug, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Delikte des unlauteren Wettbewerbs, des Steuerstrafrechts, des Straßenverkehrsrechts und des Wirtschaftsstrafrechts).

3. Sonderregelung für das Jugendstrafrecht.

Version:
Sachgebiete
Strafrecht
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Begriff und Normquellen Methoden sind nach weitverbreitetem Verständnis planmäßige, folgerichtige Vorgehensweisen. Planmäßige Vorgehensweisen im wirtschaftlichen Prüfungswesen richten sich nach den Eigenarten der jeweiligen Prüfung; dabei ist das für die Prüfung des Jahresabschlusses folgerichtige Vorgehen von zentraler Bedeutung und Maßstab auch ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Reinhold Hömberg
I. Begründung 1. Überblick: Staatliche Interventionen in das Wirtschaftsgeschehen, die sich dem Bereich der Sozialpolitik zuordnen lassen (Theorie der Sozialpolitik), werden häufig durch Verweis auf verteilungspolitische Zielsetzungen (Verteilungsgerechtigkeit) begründet, die im Rahmen dezentral koordinierter Marktprozesse nicht oder nicht in ausreichendem Maße erreicht ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Gerhard Kleinhenz, Prof. Dr. Martin Werding
I. Begriff, Zielsetzung und Bedeutung Das Preismanagement umfasst die Analyse, Planung, Festlegung, Umsetzung und Kontrolle von Preisen und Konditionen. Preismanagement umfasst die Handlungspunkte, die häufig unter Preispolitik bzw. Kontrahierungspolitik verstanden werden und geht durch den Gedanken des Managementprozesses darüber hinaus (Preisprozess). Ziel ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Michael Schleusener
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Strafrecht"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Unter der risikoorientierten Bepreisung wird die Festlegung eines Preises für eine unternehmerische Leistung verstanden, bei der neben den Kosten der Leistung und einem i.d.R. prozentualen Aufschlag als Abgeltung des Unternehmerwagnisses auch mögliche Risiken mit einbezogen werden.
von  Dr. Markus Siepermann
Controlling ist ein Teilbereich des unternehmerischen Führungssystems, dessen Hauptaufgabe die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Unternehmensbereiche ist. Im Controlling laufen die Daten des Rechnungswesen und anderer Quellen zusammen.
von  Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Weber
Anzeige