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Straftat

Kurzerklärung
1. Die einzelne gesetzliche Strafbestimmung. 2. Die konkrete, den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklichende rechtswidrige und schuldhafte Tat (Handlung oder Unterlassung). Ausführliche Erklärung
Buch zum Thema
Wer erfolgreich eine Selbstanzeige erstattet, kann nicht bestraft werden, obwohl er eine Steuerhinterziehung begangen hat. Dieser Ratgeber beschreibt die Voraussetzungen ... mehr
Ausführliche Erklärung

1. Die einzelne gesetzliche Strafbestimmung.

2. Die konkrete, den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklichende rechtswidrige und schuldhafte Tat (Handlung oder Unterlassung).

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Sachgebiete
Straftat
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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