Strafvollstreckungskammer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bei den Landgerichten gebildete Kammern, die zuständig sind für gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Maßregeln (vgl. näher die §§ 462 a ff. StPO).
Besetzung: I.d.R. ein Berufsrichter; in bes. schwierigen Fällen u.a. bei Aussetzung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe oder der Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung entscheiden drei Berufsrichter (§ 78 b GVG).
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