| 
 | 
 | 

Strafvollzug

Kurzerklärung
Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung. 1. Rechtsgrundlage: Strafvollzugsgesetz (StVollzG) vom 16.3.1976 (BGBl. I 581) m.spät.Änd. 2. Aufgabe: a) Der Gefangene soll fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (sog. Vollzugsziel). b) Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. 3. Gestaltung: a) Das Leben im Strafvollzug soll den allg. Lebensverhältnissen soweit wie möglich angeglichen werden. b) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken. c) Der Strafvollzug ... Ausführliche Erklärung
Buch zum Thema
Das Buch gibt einen kompakten Überblick über alle relevanten Themen des Steuerstrafrechts und die damit zusammenhängenden Fragen des allgemeinen Strafrechts ... mehr
Ausführliche Erklärung

Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung.

1. Rechtsgrundlage: Strafvollzugsgesetz (StVollzG) vom 16.3.1976 (BGBl. I 581) m.spät.Änd.

2. Aufgabe: a) Der Gefangene soll fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (sog. Vollzugsziel).

b) Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

3. Gestaltung: a) Das Leben im Strafvollzug soll den allg. Lebensverhältnissen soweit wie möglich angeglichen werden.

b) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.

c) Der Strafvollzug ist darauf auszurichten, dass er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.

4. Stellung des Gefangenen: a) An der Gestaltung seiner Behandlung und an der Erreichung des Vollzugszieles hat der Gefangene mitzuwirken.

b) Der Gefangene unterliegt den im Strafvollzugsgesetz enthaltenen Beschränkungen, das Gesetz (§§ 108 ff.) enthält auch Regelungen über Rechtsbehelfe des Gefangenen gegen ihn beschwerende Maßnahmen. Zuständig für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist die Strafvollstreckungskammer, in deren Bezirk die Strafvollzugsanstalt liegt (§§ 110 ff. StVollzG).

Version:
Sachgebiete
Strafvollzug
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Begriff und Einordnung Unter der risikoorientierten Bepreisung wird die Festlegung eines Preises für eine unternehmerische Leistung verstanden, bei der neben den Kosten der Leistung und einem i.d.R. prozentualen Aufschlag als Abgeltung des Unternehmerwagnisses auch mögliche Risiken, die mit der unternehmerischen ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Dr. Markus Siepermann
I. Einleitung: Marktdesign als angewandte Forschungsdisziplin Beispiele für Fragen, mit denen sich Marktdesigner beschäftigen, sind: Welche Marktregeln führen zu effizientem Emissionshandel, und welche Organisationsform der europäischen Strombörse generiert wettbewerbliche Strompreise? Wie können innerbetriebliche Anreizsysteme die Mitarbeiter bestmöglich motivieren? Welche Informationsflüsse erzeugen ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Axel Ockenfels
I. Medienmanagement als wirtschaftswissenschaftliche Disziplin 1. Medienökonomie und Medienmanagement: Gegenstand der Medienökonomie ist die ökonomische Analyse der Bedingungen journalistischer Produktion, der Distribution und des Konsums von Medieninhalten und Trägermedien. Unterschieden werden können dabei mikro- und makroökonomische Fragen bzw. Entscheidungen. Die makroökonomische Analyse im ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Insa Sjurts
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Verteilung der Straftaten in Deutschland
Prozentuale Verteilung der verurteilten Straftäter nach Straftatbeständen im Jahr 2010
Statistik: Verteilung der Straftaten in Deutschland Statista: hochwertige Statistiken, Umfragen und Studien aus über 10.000 Quellen
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Strafvollzug"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Unter der risikoorientierten Bepreisung wird die Festlegung eines Preises für eine unternehmerische Leistung verstanden, bei der neben den Kosten der Leistung und einem i.d.R. prozentualen Aufschlag als Abgeltung des Unternehmerwagnisses auch mögliche Risiken mit einbezogen werden.
von  Dr. Markus Siepermann
Controlling ist ein Teilbereich des unternehmerischen Führungssystems, dessen Hauptaufgabe die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Unternehmensbereiche ist. Im Controlling laufen die Daten des Rechnungswesen und anderer Quellen zusammen.
von  Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Weber
Anzeige