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Straßenverkehrsgenossenschaft (SVG)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kooperationen von Gütertransportunternehmen und Spediteuren sowie Zusammenschlüsse von Unternehmen, die Personenbeförderung durchführen.

    1. Die Straßenverkehrsgenossenschaft (SVG) i.e.S. ist eine Kooperation im Straßengüterverkehr, die Produkte und Dienstleistungen für Unternehmen des Verkehrsgewerbes anbieten. Der genossenschaftliche Geschäftsbetrieb deckt bis zu einem gewissen Grade die beschaffungs- und absatzausgerichteten Bedürfnisse der Mitglieder. Aufgabenbereiche sind: Beschaffung von Treibstoffen und Zubehör, unterwegs Betreuung von Personal und Fahrzeugen durch Errichtung und Unterhaltung von Autohöfen, Durchführung von Fahrerschulung und Vermittlung von Kfz-Finanzierung, Versicherungsschutz und Abschluss von Kollektivversicherungspolicen sowie die Unterhaltung von Informationsdiensten und Rechenzentren. Die Straßenverkehrsgenossenschaft (SVG) ist regional organisiert; sie ist an die Bundes-Zentralgenossenschaft-Straßenverkehr (BZG eG) Frankfurt a.M. angeschlossen.

    2. Spediteurgenossenschaften sind Kooperationen von Spediteuren, die absatzwirtschaftlich ausgerichtet sind, jedoch auch als Sammelladegemeinschaften auftreten.

    3. Genossenschaften des Personenverkehrs sind Taxigenossenschaften, in denen Unternehmen mit einem oder mehreren Funk-Taxis zusammengeschlossen sind. Ihre Funktionen sind insbesondere Funkvermittlung und damit Erleichterung des Marktzugangs, Vereinbarung des Dienstleistungsentgeltes, Werbung, gemeinsamer Einkauf von Treibstoffen, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Ersatzteilen. 

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