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Suspendierung

Kurzerklärung
Einseitige Dienstenthebung durch den Arbeitgeber ohne Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Sie kommt häufig in zwei Fallgestaltungen vor: Nach einer ordentlichen Kündigung (Kündigungsschutz) während der laufenden Kündigungsfrist oder vor einer außerordentlichen Kündigung, wenn der Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer für sie einen Grund gesetzt hat. Die Suspendierung ist nur zulässig, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers (Beschäftigungsanspruch) zu einer Gefährdung der Interessen des Arbeitgebers führt. Hält der Arbeitnehmer die Suspendierung für ungerechtfertigt, kann er auf ... Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

Einseitige Dienstenthebung durch den Arbeitgeber ohne Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Sie kommt häufig in zwei Fallgestaltungen vor: Nach einer ordentlichen Kündigung (Kündigungsschutz) während der laufenden Kündigungsfrist oder vor  einer außerordentlichen Kündigung, wenn der Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer für sie einen Grund gesetzt hat. Die Suspendierung ist nur zulässig, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers (Beschäftigungsanspruch) zu einer Gefährdung der Interessen des Arbeitgebers führt. Hält der Arbeitnehmer die Suspendierung für ungerechtfertigt, kann er auf Beschäftigung klagen, auch im Wege der einstweiligen Verfügung. Während der Suspendierung ist der Arbeitgeber grundsätzlich zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Im Arbeitsvertrag kann sich der Arbeitgeber nicht das Recht zur Suspendierung vorbehalten (Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht).

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Sachgebiete
Suspendierung
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
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