Tarifausschlussklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Differenzierungsklausel in Tarifverträgen, die bezweckt, den anders oder nicht organisierten Arbeitnehmern bestimmte tarifvertragliche Vergünstigungen vorzuenthalten und die dem Arbeitgeber die Weitergabe der Vergünstigung an Nicht-Mitglieder der Gewerkschaft untersagt (qualifizierte Differenzierungsklausel). Tarifausschlussklauseln sind nach der Rechtsprechung unzulässig. Dagegen ist eine einfache Differenzierungsklausel, welche die Weitergabe der Vergünstigung an Nichtmitglieder zulässt, nach neuerer Rechtsprechung zulässig.
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