Tarifgemeinschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zusammenschluss von Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (öPNV) zu einer Kooperationsgemeinschaft mit dem Ziel, der Nachfrage in einem Tarifgebiet (Nahverkehrsbereich) ein einheitliches Tarifsystem anzubieten und durch diese Vereinfachung des Tarifwesens eine Nachfragesteigerung zu bewirken.
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Beförderungspflicht Binnenschifffahrt Frachtführer Gemeinwirtschaftlichkeit Güterkraftverkehr Individualverkehr Konnossement Konzession Luftverkehr Rückvergütung Sicherheit Straßenverkehr Verkehr Verkehrsaufkommen Verkehrsmittel circa-Klausel (ca.) kombinierter Verkehr öffentlicher Personennahverkehr (öPNV) öffentlicher Personenverkehr öffentlicher Verkehr
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