Tarifvariante
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Tarifvarianten der Bausparkassen orientieren sich an den Grundbedarfssituationen der Kunden.
Eine Finanzierungsvariante wird gewählt,
- wenn für die eigene Immobilie vorgespart wird,
- zur Umsetzung einer Finanzierungsoptimierung,
- als Krankenversicherung für das eigene Haus (Modernisierung/ Renovierung).
Eine Sparvariante kommt zum Einsatz,
- um Eigenkapital zu bilden,
- um wohnwirtschaftlich vorzusorgen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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Tarifvariante
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