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Tilgungswechsel

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bei der Annuitätentilgung wird eigentlich nur festgelegt, welcher anfängliche Tilgungssatz pro Jahr dem Darlehensvertrag zugrunde gelegt wird. Die Mindesttilgung ist bei nahezu allen Angeboten bei 1 Prozent p.a. zuzüglich ersparter Zinsen vorgesehen. Es sind inzwischen auch Angebote im Markt, bei denen die Tilgungshöhe einmalig oder mehrfach verändert werden kann. Einen derartigen Tilgungswechsel muss man - gegen geringfügige Konditionsveränderung - genau wie das Recht auf Sondertilgungen vorab vertraglich vereinbaren.

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    Mindmap "Tilgungswechsel"

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    Mindmap Tilgungswechsel Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/tilgungswechsel-53297 node53297 Tilgungswechsel node53276 Sondertilgung node53297->node53276 node31382 Disagio node53276->node31382 node47779 Vorfälligkeitsentschädigung node53276->node47779 node50541 Tilgungsrate node53276->node50541 node53277 Sondertilgungsrecht während der ... node53276->node53277
    Mindmap Tilgungswechsel Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/tilgungswechsel-53297 node53297 Tilgungswechsel node53276 Sondertilgung node53297->node53276

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